Die
Licht-Richtlinie stellt die ausführende Vorschrift des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der
Immissionen durch
Licht dar und ist in den einzelnen deutschen Bundesländern übergreifend vereinheitlicht. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt sie zum Beispiel in Form ministerieller Erlasse.