Der
Gouverneur von Berlin war der
Oberste Befehlshaber in der
Residenz- und
Hauptstadt des
preußischen Staates. Der König ernannte oft einen militärischen Würdenträger zum Gouverneur, der wegen allgemein anerkannter Verdienste um den Staat nicht nur in
Militär- sondern auch in
Zivilkreisen Autorität genoss. Der Gouverneur war für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im Kriegsfall für die Verteidigung Berlins verantwortlich. Er überwachte die Kommunikation der obersten Zivil- mit den Militärbehörden in der Hauptstadt. Die Disziplinargewalt über die Truppen der
Garnison Berlin lag bei ihm, im Unterschied zu den übrigen Garnisonen, wo sie der jeweilige Truppenkommandeur innehatte. Der Gouverneur berichtete in allen diesen Angelegenheiten direkt an den König. Ihm stand als
Gouvernement ein Stab von Offizieren aller Waffengattungen und des
Militärsanitäts- und
Veterinärwesens zur Verfügung. Sein Vertreter war der
Stadtkommandant.