Die Liste der Herrscherinnen und Regentinnen soll möglichst alle historisch belegbaren Frauen aufführen, die auf monarchischer Grundlage eine souveräne Herrschaft über ein Volk oder einen Staat ausübten oder in jüngerer Zeit als Angehörige des Adels die Funktion des Staatsoberhauptes in konstitutionellen Monarchien innehatten.