Der Titel
Königin von Frankreich (
reine de France) war lediglich ein Ehrentitel. Dem
Salischen Recht entsprechend handelte es sich um den Titel "épouse de roi de France" oder "épouse de roi des Français". Die Königin hatte keine Regierungsbefugnis, außer als Regentin in Abwesenheit bzw. Minderjährigkeit des Königs, die ihnen aber nicht automatisch zustand, sondern persönlich vergeben wurde.