Spanien ist in 17
Autonome Gemeinschaften und 2 Autonome Städte (Ceuta und Melilla) mit unterschiedlichen Ausmaßen an Eigenständigkeit gegliedert. Unterhalb der Autonomen Gemeinschaften ist der Staatsverband in 50
Provinzen unterteilt. Die heutige Einteilung basiert im Wesentlichen auf der im November 1833 unter
Francisco Javier de Burgos durchgeführten Gebietsreform – damals waren es 15 Regionen mit insgesamt 49 Provinzen.