Die
Liste der römischen Konsuln (
fasti consulares) bildete das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung und der Datierung der modernen römischen
Archäologie, da nach den Namen der
eponymen Konsuln die Jahre bezeichnet wurden. Die Namen der beiden Konsuln wurden hintereinander im
Ablativ angegeben, beispielsweise
Cn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v. Chr. Die Aufstellung und Führung der Konsularlisten war die Aufgabe der Priester. Für die ersten Jahrhunderte der Republik dürften die Angaben nicht historisch sein. Die Listen umfassen 1050 Jahre von 509 v. Chr. (Absetzung des letzten römischen Königs
Tarquinius Superbus und Beginn der
Republik) bis zur faktischen Abschaffung des Konsulats durch Kaiser
Justinian I. im Jahr 542. Danach bekleideten die meisten Kaiser mindestens bis
Justinian II. zu Beginn ihrer Herrschaft einige Tage lang formal das Konsulat, so dass die Tradition frühestens im späten 7. Jahrhundert endgültig erlosch.