In dieser Liste sind in Deutschland tätige Eisenbahngesellschaften enthalten. Seit der Bahnreform wird zwischen Eisenbahninfrastruktur- (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) unterschieden. Die zuständige Genehmigungsbehörde für bundeseigene oder ausländische EIU und EVU ist das Eisenbahn-Bundesamt, für die sogenannten NE-Bahnen dagegen das jeweilige Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 6 AEG).