Ein
Lizenziat (auch
Lizentiat; vom Lateinischen abgeleitet, abgekürzt ) ist der Inhaber einer akademischen (Erlaubnis zu lehren). Es handelt sich um einen akademischen Grad, der ursprünglich im Anschluss an das
Bakkalaureat und dann teils als Vorbedingung für den
Magister oder das
Doktorat, teils auch als mehr oder minder gleichrangiges Äquivalent erworben wurde. In der Bedeutung und Stellung des Lizentiats zu anderen akademischen Graden sind die jeweilige Epoche, das Land und unter Umständen auch die Universität und deren Fakultät zu berücksichtigen.