Der Begriff
Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein
Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen
Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist. Lohnwucher hat sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Folgen.