Unter einer
Sekundärbahn oder
Lokalbahn, ursprünglich
Secundärbahn beziehungsweise
Localbahn geschrieben, versteht man eine in erster Linie dem Nahverkehr dienende Bahnlinie zur Verkehrsanbindung des ländlichen Raumes. Lokalbahnen entstanden Ende des
19. Jahrhunderts, also vor Verbreitung des
Automobils. Da Bahnbau und die entsprechende Gesetzgebung für den Betrieb im 19. Jahrhundert noch Länderhoheit waren und es sich hier um historische Begriffe handelt, gab es im deutschsprachigen Raum verschiedene Verwendungen der Begriffe. So waren in
Preußen Sekundärbahnen allgemeine
Nebenbahnen. Für einen vereinfachten Betrieb wurde später das
Kleinbahngesetz geschaffen. Dies betraf aber vor allem private Gesellschaften. In
Sachsen dagegen bezeichnete man als Sekundärbahnen (staatliche) Nebenbahnen untergeordneter Bedeutung. Die Lokalbahnen in
Bayern waren offiziell neugeschaffene staatliche oder private Strecken, die nach Grundsätzen analog dem preußischen Kleinbahngesetz betrieben wurden. Da diese weit verbreitet waren, bürgerte sich dort in der Bevölkerung der Begriff Lokalbahn als Synonym für Nebenbahn ein.