Das Londoner Statut (auch Londoner Charta oder Nürnberger Charta) legte Rechtsgrundlagen und Prozessordnung des Internationalen und der amerikanischen Militärgerichtshöfe fest, die für die Nürnberger Prozesse ins Leben gerufen wurden. Am 8. August 1945 wurde auf der Londoner Konferenz (1945) das Londoner Viermächte-Abkommen von Vertretern der Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs unterzeichnet. Das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs war ein Annex dieses Abkommens. Es wird heute als "Geburtsurkunde des Völkerstrafrechts" angesehen.