Der Ausdruck
Luftbrücke bezeichnet allgemein einen vorübergehend eingerichteten
Luftkorridor zu einem bestimmten geographischen Punkt. Dadurch erfolgt eine
Luftverlastung von Gütern oder seltener auch Personen. Die Einrichtung wird dabei an einen speziellen Einsatzzweck gebunden, sodass der Begriff nur in Verbindung mit der zugehörigen Bezeichnung der militärischen oder zivilen Operation vorkommt.