Eine
Lufttüchtigkeitsanweisung (
LTA), international
airworthiness directive (
AD), enthält eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen, wenn sich nach Zulassung eines
Luftfahrtgerätes dessen Mangelhaftigkeit herausstellt, und dadurch die
Lufttüchtigkeit eingeschränkt ist. Die aufgeführten Maßnahmen sollen die
Lufttüchtigkeit wiederherstellen und können Inspektionen, Reparaturen etc. umfassen. Erst wenn die angeordneten Maßnahmen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind, darf das betroffene Luftfahrtgerät wieder in Betrieb genommen werden. Die Lufttüchtigkeitsanweisung wird üblicherweise von der zertifizierenden Stelle verfasst und in den Nachrichten für Luftfahrer oder in der Informationsschrift des Beauftragten bekannt gegeben. Außerdem werden sie auf den Homepages der Luftaufsichtsbehörden veröffentlicht.