Mängelrüge


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Mängelrügeobliegenheit beim Handelskauf
Bei der Mängelrügeobliegenheit nach  HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um eine Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt. Beim Handelskauf trifft den Käufer die Obliegenheit, die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn er Mängel feststellt, diese zu rügen. Unterlässt er dies, verliert er v.a. sein Recht auf Gewährleistung.

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