Münzherr


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Münzherr
Ein Münzherr war eine mit dem Münzregal ausgestattete Person, die Münzen prägen ließ. In der Regel war dies der König oder Kaiser selbst, aber auch Adlige oder Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z.B. als Bestandteil des Lehens. Im Spätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.

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