Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes (
MEPolG). Mehrere Entwürfe wurden von der
Konferenz der Innenminister (IMK), Arbeitskreis II, von 1972 bis 1976 erarbeitet; der letzte wurde am 25. November 1977 beschlossen. Er beinhaltet unverbindliche Grundsätze für die Polizeigesetzgebung der
deutschen Länder (,
GG).