Der Magistrat von Berlin war von 1808 bis 1919 beziehungsweise der Magistrat von Groß-Berlin von 1920 bis 1935 sowie von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vom lateinischenmagistratus ab, das so viel wie Amt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war der Oberbürgermeister.