Mandat (Diplomatik)


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Mandat (Diplomatik)
In einem Mandat (von lateinisch mandare „aus der Hand geben, beauftragen befehlen“) als Form mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden erteilt der Aussteller Aufträge oder Befehle. Nach der Erledigung des Auftrags war das Mandat automatisch erloschen; das betreffende Schriftstück wurde üblicherweise vernichtet. In der frühen Neuzeit werden die offenen Mandate zu zentralen Instrumenten der Regelung des öffentlichen Lebens (MünzwesenPolizeiwesensittliches Verhalten). Sie werden häufig mit Hilfe des Buchdrucks verbreitet.

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