Unter einem
Mandat (von
lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Zusammenhang mit
repräsentativen Demokratien den politischen Vertretungsauftrag, den das Wahlvolk einem Mitglied eines
legislativen Gremiums erteilt. Die Mitglieder betreffender Gremien werden entsprechend „Mandatierte“, in
Österreich auch „
Mandatare“ genannt; ein weiterer gängiger Begriff ist „
Abgeordnete“. Die Verantwortung beziehungsweise das Bündel an Befugnissen, das das Wahlvolk dem Inhaber einer
exekutiven Funktion erteilt, wird nicht als Mandat, sondern als
Amt bezeichnet. Verschiedene Denkrichtungen sehen eine
Trennung von Amt und Mandat als wünschenswert an.