Der
MTArb – Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder war in
Deutschland vom 1. März 1996 bis zum 30. September 2005 bzw. 31. Oktober 2006 die tarifvertragliche Grundlage für die der Arbeiterrentenversicherung unterliegenden Beschäftigten des Bundes und der Länder mit Ausnahme von
Berlin und
Bremen.