Unter
Marktmacht versteht man die Fähigkeit eines
Marktakteurs bzw. einer kleinen Gruppe von Marktakteuren (
Anbieter oder
Nachfrager), auf Leistungen, Preise und/oder Konditionen der Marktpartner Einfluss zu nehmen. Marktmacht ist somit stets Zeitpunkt- und Einzelfall-bezogene
relative Marktübermacht eines Marktpartners gegenüber einem anderen.