Marktmacht


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Marktmacht
Unter Marktmacht versteht man die Fähigkeit eines Marktakteurs bzw. einer kleinen Gruppe von Marktakteuren (Anbieter oder Nachfrager), auf Leistungen, Preise und/oder Konditionen der Marktpartner Einfluss zu nehmen. Marktmacht ist somit stets Zeitpunkt- und Einzelfall-bezogene relative Marktübermacht eines Marktpartners gegenüber einem anderen.

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