Marktplatz (Städtebau)


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Marktplatz (Städtebau)
Als Marktplatz gilt seit dem Mittelalter ein Platz innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes, an dem materielle oder immaterielle Güter gehandelt werden und auf dem jeweils städtischen oder lokalen Recht gründen. Der Marktplatz war in der Regel zugleich der Stapelplatz.

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