Das
Marktrecht war im
Mittelalter die
Gerechtsame, also das Recht, einen ständigen
Markt, einen Wochen- oder
Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte
Platz stand dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht, und wurde vom Marktherrn (
König,
Fürst,
Graf,
Bischof) geschützt. Für die städtische Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung. Die Verleihung des Marktrechtes stand seit der
fränkischen Zeit dem König zu, und erst im 12. Jahrhundert ging dieses
Regal auf geistliche und weltliche Fürsten über und gestattete ihnen die Gründung von Städten.