Das
materielle Recht (auch
sachliches Recht) ist die Summe der
Rechtsnormen, die die Entstehung, Veränderung und den Untergang von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das
formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Das "Recht-haben" ist Gegenstand des materiellen Rechts, das "Recht-bekommen" Gegenstand des formellen Rechts.