Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler)
Information und
Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des
öffentlichen Rechts, des
Zivilrechts und des
Strafrechts hinein. Das Medienrecht ist also eine „
Querschnittsmaterie“. Problematisch sind Regelungslücken, die durch die schnelle Entwicklung der Medien entstehen und auf die der Gesetzgeber teilweise erst sehr spät eingeht. Das Medienrecht kann unterteilt werden in die inhaltespezifischen Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, die in der Regel dem Zivilrecht zuzurechnen sind, und die übertragungsspezischen Rechtsgebiete, wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht, die überwiegend dem Verwaltungsrecht zuzurechnen sind.