Medizinische Fakultät


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Medizinische Fakultät
Die Medizinischen Fakultäten sind Einrichtungen von Universitäten zur Verwaltung aller zur Durchführung eines Medizinstudiums nötigen Einrichtungen und ihrer gesamten Organisation, insbesondere der des jeweils dazugehörigen Universitätsklinikums bis hin zur Regelung der Kooperation mit eventuell angeschlossenen Lehrkrankenhäusern, ausländischen Universitäts- und Forschungseinrichtungen und den dazugehörigen Studentenaustausch. Wie allen Fakultäten einer Universität steht ihr ein gewählter Dekan vor und sie besitzt das Recht zur Promotion  (Dr. med., Dr. med. dent.) und Habilitation. Die eigentlichen Abschlussprüfungen in den betreffenden Studienfächern (Staatsexamen) werden vor staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.

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