Die
Medizinischen Fakultäten sind Einrichtungen von
Universitäten zur Verwaltung aller zur Durchführung eines
Medizinstudiums nötigen Einrichtungen und ihrer gesamten Organisation, insbesondere der des jeweils dazugehörigen
Universitätsklinikums bis hin zur Regelung der Kooperation mit eventuell angeschlossenen
Lehrkrankenhäusern, ausländischen Universitäts- und Forschungseinrichtungen und den dazugehörigen Studentenaustausch. Wie allen Fakultäten einer Universität steht ihr ein gewählter
Dekan vor und sie besitzt das Recht zur
Promotion (Dr. med., Dr. med. dent.) und
Habilitation. Die eigentlichen Abschlussprüfungen in den betreffenden Studienfächern (
Staatsexamen) werden vor staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.