Die
medizinische Rehabilitation stellt eine besondere Form der
Rehabilitation dar. Nachrangig können sie auch durch Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe (Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten,
Orthoptisten) erfolgen, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden (§ 26 SGB IX). Erst wenn ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist eine stationäre Rehabilitation indiziert. Auch in der
Veterinärmedizin werden Rehabilitationsverfahren angewendet.