Der Begriff
Meier (
Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, Meyr, Majer, aus ) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des
adligen oder
geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („
Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen
Pächter oder
selbständigen Bauern.