Die
Meldegesetze sind Gesetze, die in Deutschland das
Meldewesen regeln. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im
Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der im September 2006 in Kraft getretenen
Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz ( Abs. 1 Nr. 3
GG) und hat ein
Bundesmeldegesetz verabschiedet. Ein entsprechender Entwurf wurde ab Ende 2011 dem Bundestag vorgelegt und nach kontroversen Diskussionen im Februar/März 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses neue
Bundesmeldegesetz sollte ursprünglich am 1. Mai 2015 in Kraft treten. Sein Inkrafttreten wurde jedoch durch die Änderung des des
Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens auf den 1. November 2015 verschoben, „damit aufgrund vorzeitig in Kraft tretender Ermächtigungsgrundlagen Bundesverordnungen, Landesregelungen und Verwaltungsvorschriften gleichzeitig mit dem MeldFortG in Kraft treten können.“ Es wurde zudem durch des
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes geändert.