Bei
meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um bestimmte übertragbare
Infektionen, die einer öffentlichen Behörde gemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das
Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.