Das
MenschenRechtszentrum (MRZ) der
Universität Potsdam nahm am 1. Juli 1994 unter Leitung seines damaligen Direktors,
Eckart Klein, seine Arbeit auf. Es war die erste unabhängige, auf den Fundamenten universitärer Wissenschaftsfreiheit basierende Menschenrechtseinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Das MRZ dient der Förderung von interdisziplinärer Forschung, Lehre und Weiterbildung sowie der Politikberatung in Fragen der Menschenrechte und kooperiert dabei in vielfältiger Weise mit den Fakultäten der Universität Potsdam. Geleitet wird das MRZ von einem Direktorium, das aus einem Juristen und einem Philosophen besteht. Geschäftsführender Direktor ist seit 1. November 2009
Andreas Zimmermann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht. Ko-Direktor ist
Logi Gunnarsson, Inhaber des Lehrstuhls für Ethik und Ästhetik am Institut für Philosophie. Enge Kooperationsbeziehungen unterhält das MRZ zum Europarat, zu den Instituten, die sich mit menschenrechtlichen Fragen befassen, aber auch zu den zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amtes. Eine intensive Verbindung besteht zu dem im März 2001 eingerichteten
Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR); Zimmermann ist Mitglied seines Kuratoriums.