Menschenhandel


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Menschenhandel
Menschenhandel meint nach der Definition der Vereinten Nationen im Zusatzprotokoll zur Palermo-Konvention die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen durch eine andere Person mit Hilfe verschiedener Mittel, wie z.B. Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch etc.

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