In der
Schweiz ist ein
Mietvertrag ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung einer Miete. Hier richtet sich das Mietverhältnis vor Allem nach den Bestimmungen des schweizerischen
Obligationenrechts. Maßgebend ist zudem die
Verordnung über die Miete von Wohn- und Geschäfträumen (VMWG).