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Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)
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Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)
Die
nationalsozialistische
Führung des
Deutschen Reichs
führte die 1920 abgeschaffte
Militärgerichtsbarkeit
(
Militärjustiz
) zum 1. Januar 1934 wieder ein. Ihr waren Soldaten und Beamte der
Wehrmacht
unterworfen, nach Beginn des
Zweiten Weltkriegs
auch
Kriegsgefangene
und alle Personen im
Operationsgebiet
der deutschen Truppen. Das
Reichskriegsgericht
als höchste Instanz der Wehrmachtjustiz war ab 1936 zuständiges Gericht für Fälle von
Hoch-
und
Landesverrat
.
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