Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)


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Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden. Sie wurden von der BaFin erstmals mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht und zuletzt am 14. Dezember 2012 durch das Rundschreiben 10/2012 (BA) geändert.

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