Als
verbindlicher Mindestumtausch (inoffiziell
Zwangsumtausch oder
Eintrittsgeld genannt) wurde die Verpflichtung für Besucher der
DDR bezeichnet, einen bestimmten Betrag bei der Einreise in
Mark der DDR zum offiziellen Kurs (der deutlich über dem Marktkurs lag) umzutauschen. Diese Regelung der
Devisenverkehrsbeschränkung wurde am 1. Dezember 1964 eingeführt. Der umzutauschende Betrag änderte sich mehrmals. Nach der
Wende wurde der Mindestumtausch am 24. Dezember 1989 wieder abgeschafft. Insgesamt erzielte die DDR-Regierung mit dieser Maßnahme Einnahmen von 4,5 Milliarden
DM. Hintergrund war, dass insbesondere bei Tagesbesuchen und bei Verwandtenbesuchen aufgrund der
Mangelwirtschaft der DDR keine Möglichkeit bestand, die zwangsweise umgetauschten Beträge auszugeben.