Ministerialdirektor (MD) ist die
Amtsbezeichnung eines
Beamten mit herausgehobener Dienststellung. Er bekleidet nach dem beamteten Staatssekretär das zweithöchste Amt innerhalb der Beamtenhierachie der Bundesrepublik Deutschland. Ministerialdirektoren dienen bei obersten Behörden des Bundes oder Bundesländer (Ministerien, Bundestags- und Bundesratsverwaltung,
Bundespräsidialamt,
Bundeskanzleramt,
Bundespresseamt u. a.). Sie sind in der Regel in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft.