Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung


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Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist der Rechtsbegriff, unter dem der im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) dargelegte Straftatbestand „Bildung terroristischer Vereinigungen“ allgemein bekannt ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen und führte den Begriff „Terroristische Vereinigung“ als Rechtsbegriff ein. StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.

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