Verkehrsinseln (auch
Fahrbahnteiler oder
Mittelinseln genannt) sind in der
Fahrbahn liegende abgegrenzte Flächen, die in der Regel nicht befahren werden dürfen. Sie können je nach Zweck verschieden gestaltet sein. Das abgerundete Anfangs- und Endstück einer Verkehrsinsel wird als
Inselkopf bezeichnet. Bei
Kreisverkehren spricht man von
Mittelinseln. Viele Verkehrsinseln sind erhöht und haben
Bordsteine an ihren Rändern. Auf vielen Verkehrsinseln stehen Verkehrszeichen (z. B. das Zeichen 222-20 „rechts vorbei“) und eine rot-weiß-gestreifte Tafel, z. B. die Schraffenbake. Auf einigen Verkehrsinseln stehen
Pflanztröge oder Straßenlaternen (z. B. zum Beleuchten eines Überwegs).