Morgengabe ist eine in Bezug auf die
Ehe vorgenommene Zuwendung von
Geld oder
Gütern des
Bräutigams an die
Braut, manchmal aber auch eine Zuwendung der (
verwitweten) Frau an den zweiten Ehemann oder eine gegenseitige Gabe der beiden Eheleute. Die Morgengabe war im traditionellen deutschen Recht von Bedeutung und ist es heute noch in islamischen
Rechtsordnungen.