Die
Moselkanalisierung war die
Stauregelung der
Mosel in den Jahren 1958 bis 1964 von
Metz bis zur Mündung in den
Rhein bei
Koblenz. Die Mosel wurde damit auf einer Länge von 270 km zu einer
Großschifffahrtsstraße für Schiffe bis 1500 Tonnen ausgebaut. Grundlage war der Moselvertrag vom 27. Oktober 1956, in dem sich die Moselanliegerstaaten
Deutschland,
Luxemburg und
Frankreich verpflichteten, die Mosel von Koblenz bis
Thionville zu einem europäischen Schifffahrtsweg auszubauen. Den Ausbau von Thionville bis Metz übernahm Frankreich bis 1964 in eigener Regie.