Als
Motorradgespann, auch
Motorrad mit Beiwagen, seltener
Motorrad mit Seitenwagen oder
Beiwagenmaschine, wird ein
Kraftrad mit Beiwagen bezeichnet. In der deutschen
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gibt es keine Seitenwagen oder Gespanne, sondern der Gesetzgeber verwendet den Begriff
„Beiwagen“. In der Regel hat das Gespann drei Räder in asymmetrischer Anordnung. Der Beiwagen wird auch als
„Seitenwagen“ oder
„Boot“ bezeichnet. Als Zugmaschinen werden vor allem leistungsstarke Motorräder verwendet, es können jedoch auch Motorroller zu einem Gespann umgebaut werden.