Der
Musikalienhandel ist eine Einrichtung, um den gegenseitigen Nachdruck von
Noten zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen
Verlagsrechts zu regeln sowie das im
Musikalienhandel besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (z. B. zwischen England, Frankreich und Deutschland) zu ordnen.