Mutterschutz ist das Ziel gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Müttern vor und nach der Geburt eines Kindes. Dazu gehören Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt,
Kündigungsschutz für
Schwangere und Mütter nach der Geburt sowie eine
Mutterschaftsversicherung, d. h. eine Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbotes und darüber hinaus. Das Abkommen Nr. 183 der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gibt den Vertragsstaaten Mindeststandards des Mutterschutzes vor.