Mit den
Nürnberger Gesetzen – auch als
Nürnberger Rassengesetze oder
Ariergesetze bezeichnet – institutionalisierten die
Nationalsozialisten ihre
antisemitische Ideologie auf juristischer Grundlage. Sie wurden anlässlich des 7.
Reichsparteitags der
NSDAP, des sogenannten „Reichsparteitags der Freiheit“, am Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom
Reichstag angenommen, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach
Nürnberg einberufen worden war. Sie umfassten
- das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146) – das sogenannte Blutschutzgesetz – und
- das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146).
- Neben diesen beiden „Rassengesetzen“ wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz (RGBl. I S. 1145) unter dem Sammelbegriff „Nürnberger Gesetze“ gefasst, obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde.