NATO-Doppelbeschluss


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NATO-Doppelbeschluss
Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:
  1. Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe.
  2. Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen  (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.
Beide Teile, Nachrüstung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden.

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