Unter
Nachbesserung versteht man im deutschen
Zivilrecht seit der
Schuldrechtsmodernisierung eine Art der
Nacherfüllung, die
Beseitigung eines Mangels etwa durch Reparatur. Im Gegensatz dazu steht die andere Art der Nacherfüllung, die
Nachlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“ bzw. „ein neues Werk herstellen“).