Nachbesserung


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Nachbesserung
Unter Nachbesserung versteht man im deutschen Zivilrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung eine Art der Nacherfüllung, die Beseitigung eines Mangels etwa durch Reparatur. Im Gegensatz dazu steht die andere Art der Nacherfüllung, die Nachlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“ bzw. „ein neues Werk herstellen“).

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