Als
Nahrungstabu wird das Phänomen bezeichnet, dass bestimmte
Tiere oder
Pflanzen, die prinzipiell essbar sind, von einer bestimmbaren sozialen Gruppe oder in einem
Kulturraum mit einem
Tabu belegt und daher nicht verzehrt werden. Es gibt kein Nahrungstabu, das universelle Gültigkeit besitzt. Viele dieser Tabus sind nicht schriftlich fixiert, werden jedoch im jeweiligen Gültigkeitsbereich dennoch als bindend aufgefasst und beachtet. Da
Genussmittel nicht zu den
Nahrungsmitteln gezählt werden, wird zum Beispiel das
Alkoholverbot im Islam wissenschaftlich nicht als Nahrungstabu aufgefasst. Nicht als Nahrungstabu behandelt wird auch die zeitlich begrenzte Meidung bestimmter Nahrungsmittel beim
Fasten.