Als
Nationalgericht werden Speisen bezeichnet, die als typischer Bestandteil einer
Nationalküche gelten. Mit dem Begriff ist im Allgemeinen die Vorstellung verbunden, es handele sich um traditionell überlieferte Gerichte, die im betreffenden Land von der Mehrheit der Bevölkerung gegessen werden. Die Zuschreibung erfolgt oft nicht durch die Landesbewohner selbst, sondern aus der Sicht anderer Länder mit der Absicht, fremde Küchen zu kennzeichnen und von der eigenen abzugrenzen. So genannte Nationalgerichte können sowohl mit positiven als auch mit negativen
Konnotationen verbunden sein und dienen oft als
Klischee. Umgangssprachlich und in Kochbüchern werden mitunter auch bekannte Regionalgerichte als
Nationalgericht bezeichnet, zum Beispiel
Labskaus als „Hamburger Nationalgericht“.