Als naturräumliche
Haupteinheiten werden in der Naturraumerfassung und -gliederung nach dem System des
Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und seiner Folgebearbeitungen die
Naturräume der 4. Ordnung innerhalb einer siebenstufig konzipierten hierarchischen Struktur bezeichnet. Da dieses System keine Typisierung vornimmt, handelt es sich bei den Haupteinheiten um
individuelle Naturräume. Neben einem Individualnamen, der oft einer traditionellen Landschaftsbezeichnung entlehnt ist, erhielt jede Haupteinheit einen dreistelligen Zifferncode. Dieser kennzeichnet zugleich ihre Einordnung in die Naturräume der 3. Ordnung, die mit zweistelligem Zifferncode versehenen
Haupteinheitengruppen, die ihrerseits zu Einheiten 2. und 1. Ordnung zusammengefasst werden, vgl.
Naturräumliche Großregionen Deutschlands. Je nach Beschaffenheit des jeweiligen Naturraumes werden die Haupteinheiten in Teileinheiten, Untereinheiten und Grundeinheiten untergliedert (Naturräume 5., 6. und 7. Ordnung, Zifferncode mit Nachkommastellen). Die Rangstufe der Haupteinheit nimmt somit eine zentrale Position in der Hierarchie ein.